Steuervereinfachungsgesetz 2011 ermöglicht den Verzicht auf die qualifizierte elektronische Signatur bei elektronischen Rechnungen. selectDMS sagt Ihnen in einem How-To, welche Vorschriften zu beachten sind.
Lange schon wartet Deutschland darauf, dass die strengen Anforderungen an die "gute, alte" Rechnung auf Papier erheblich gelockert werden. Alles schien klar und das Zeitalter der Elektronik sollte ab 1. Juli 2011 auch den sonst sehr formalistischen Bereich der Umsatzsteuer erreichen.
Behrens & Schuleit-Geschäftsführer empfiehlt, internes Kontrollsystem rechtlich prüfen zu lassen
Düsseldorf, 5. Mai 2011 – Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 fällt am 1. Juli 2011 eine Hürde, die bisher eine stärkere Akzeptanz des elektronischen Versands von Rechnungen erschwert hat. „Da das EDI-Verfahren und die qualifizierte elektronische Signatur in diesem Bereich überflüssig werden, erhalten vor allem kleinere Unternehmen einen attrakti
Für elektronische Rechnungen ist ein „verlässlicher Prüfpfad“ unabdingbar. In der Praxis
jedoch gibt es keine konkreten Umsetzungen dafür. „Die Richtlinie hat mehr Verwirrung als
Klarheit gebracht“, kritisierte Ulrich Schmidt, Senior Consultant bei der id-netsolutions
GmbH, im Unternehmensportal MittelstandsWiki.de. Das Portal listet in einer mehrteiligen
Serie die Probleme für Unternehmen auf. Denn nach den Vorgaben ist der
Vorsteuerabzug nur nach der so genannten
Unternehmen lassen sich große Einsparungen und Effizienzsteigerungen entgehen / Business Process Management Services für effiziente Rechnungseingangsbearbeitung