Marin Software präsentiert Vorschlagsfunktion für Online-Marketing
Marin Software ist Premium-Sponsor der SMX Konferenz für Suchmaschinenmarketing
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Gemeinsam mit der Hochschule Furtwangen University (HFU) und //didacticdesign geht die FCT Akademie mit einem neuen Angebot an den Start
Neueste Version mit 64-Bit-Engine für noch schnellere Komprimierung. Dateiübertragungsdienste ZipSend? und ZipShare? für Dateiaustauschüber E-Mail und Facebook®. Kostenlose Mobile-App WinZip® für iOS ab sofort im App-Store.
Social Media für Unternehmen wird voraussichtlich in 2012 seinen Durchbruch erleben. Immer wieder wird dabei nach den Möglichkeiten einer unmittelbaren Förderung des Abverkaufs gefragt. Die Berliner Agentur famefact zeigt, wie es geht.
München, 25.11.2011 – Mit „Key2Joy“ verantwortet iCrossing zum ersten Mal die konzeptionelle Planung und technische Entwicklung einer Social Commerce Applikation für den Automobilkonzern BMW auf dessen Facebook-Auftritt. Im Rahmen des Pilotprojekts, das in zahlreichen europäischen Ländern gestartet wurde, bietet BMW seinen Fans erstmals eine limitierte Edition individueller Schlüsselabdeckungen in acht verschiedenen Varianten zum Kauf an.
Für Unternehmensmitarbeiter, die eine Social Media Strategie für ihr Unternehmen entwickeln wollen
Social Communities wie Facebook, Twitter, Google+ oder YouTube und Flickr sowie die Vernetzung dieser Portale haben die mediale Welt auf den Kopf gestellt.
Immer mehr Agenturen und Unternehmen brauchen, Mitarbeiter, die speziell für den Social Media Bereich geschult werden.
In manchen Unternehmen oder auch als selbständige Unternehmer, Kreative, Kulturschaffende u.v.w. werden kleinste Lücken in der Arbeitszeit gefunden, um das Notwendigste zu "erledigen". Doch ein Erl
Kenntnis rechtlicher Grundlagen für Social-Media-Aktivitäten beugtÄrger vor
Workshop SocialMedia – Praktischer Nutzen von Facebook, XING, Twitter etc.Do., 02. Feb 19:00 h im Rest. Seerhein, Veranstalter DSMR Deutsch-Schweizerische Marketing-Runde – ohne Eintritt – s.a. www.dsmr.org
Der Betreiber einer geschäftlich genutzten Seite ist verpflichtet, ein Impressum bereit zu halten, dass über ihn Auskunft gibt. Dies gilt auch, wenn das Internetangebot im Rahmen eines Profils eines sozialen Netzwerks zum Einsatz kommt. Das Landgericht Aschaffenburg verurteilte den Betreiber einer solchen Seite, ein entsprechendes Impressum bereitzuhalten (vgl. LG Aschaffenburg, Urteil vom 19.8.2011 – 2 HK O 54/11).