Smartphone beschlagnahmt: PIN-Verweigerung ja, Fingerabdruck nein – was im Strafverfahren gilt

Smartphone beschlagnahmt? Die PIN muss niemand herausgeben – die biometrische Sperre per Fingerabdruck dürfen Ermittler laut OLG Bremen aber erzwingen. Fachanwalt aus Krefeld erklärt Ihre Rechte.
