juravendis Rechtsanwälte ++ Gerichte hauchen Ginkgo-Produkten die Lebensmitteleigenschaft aus Lebensmittelrecht

Anbieter von als Lebensmittel/Nahrungsergänzungsmittel aufgemachten Produkten mit Ginkgo stehen vor schwierigen Zeiten. Der Bundesgerichtshof und das Landgericht Hamburg haben zwei Ginkgo-Produkte nicht als Lebensmittel, sondern als zulassungspflichtige Arzneimittel eingestuft, die mangels Zulassung nicht vertrieben werden dürfen.