Einordnung zu Verfahrensinhalt, Verfahrensstand und öffentlicher Darstellung im Zusammenhang mit Heiko M. und Elain V. (Seddin)

Im Fall der Auseinandersetzung zwischen Heiko M. und Elain V. aus Seddin ist in der öffentlichen Wahrnehmung ein Bild entstanden, das nach Auswertung der vorliegenden Unterlagen in wesentlichen Punkten von der dokumentierten Aktenlage abweichen soll. Eine Aufarbeitung der bekannten Sachverhalte zeigt, dass insbesondere zwischen tatsächlichem Verfahrensinhalt, öffentlicher Darstellung und nicht angeklagten Vorwürfen unterschieden werden muss.

1. Gewaltvorwürfe: Nach Dar

Gerichtsbeschluss: „Missionsaktivitäten von Shincheonji nicht illegal. Auch Shincheonji hat Anspruch auf Schutz der Religionsfreiheit.“

Gerichtsbeschluss:  „Missionsaktivitäten von Shincheonji nicht illegal. Auch Shincheonji hat Anspruch auf Schutz der Religionsfreiheit.“

Shincheonji Kirche Jesu gewinnt zweiten Prozess in der "Jugend-zurück-Klage".

Gesetz: "Keine Zwangsmission oder Erzwingung übermäßiger Gaben"
"Verfassungsrechtliche Religionsfreiheit, auch neue Religionen haben Anspruch auf Schutz"

[Tageszeitung von Himmel und Erde = Reporter Kim Bi-chi-na]
Ein Gericht bestätigte nochmals, dass die Missionstätigkeit der Shincheonji Kirche Jesu, Tempel des Zeltes des Zeugnisses (Versammlungsleiter Le

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