Gesetz zur Schwarzarbeitsbekämpfung: Bundesregierung verlängert Aufbewahrungsfristen auf zehn Jahre

Gesetz zur Schwarzarbeitsbekämpfung: Bundesregierung verlängert Aufbewahrungsfristen auf zehn Jahre

Essen – Die Bundesregierung, beziehungsweise das Bundeskabinett, hat am 6.August 2025 beschlossen, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten auf zehn Jahre zu verlängern. Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, erklärt, dass die Gesetzesänderung dazu dienen soll, Fälle groß angelegter Steuerhinterziehung wie bei Cum/Cum-

Aktuelle Gesetzesänderung zum Brillenkauf: Der ZVA sorgt für Durchblick – Wer bekommt wann und wie einen Zuschuss von seiner Krankenkasse?

Im Frühjahr hat der Deutsche Bundestag ein neues Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) verabschiedet. Die gute Nachricht: Seitdem übernehmen Krankenkassen wieder teilweise die Kosten für Sehhilfen. Die schlechten Nachrichten: Die Regelung gilt bei weitem nicht für alle Versicherten. Die Brillenfassung muss auch zukünftig selbst bezahlt werden. Zudem sind noch viele Details zur konkreten Umsetzung des Gesetzes […]