Nicht ohne die Haftpflichtversicherung: Im Schadensfall besteht eine gesetzliche Pflicht zur Wiedergutmachung. Ohne ausreichenden Schutz kann ein Schadensersatzanspruch schnell zum eigenen finanziellen Aus führen.
Der Schutz der Privathaftpflicht ist unverzichtbar. Gerade als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses müssen sich Gedankenüber den Einschluss von Mietsachschäden machen.
Die Privathaftpflicht ist unverzichtbar, wenn es um die Sicherung der eigenen Existenz geht. Denn, wenn man einen Schaden verursacht, ist man dem Geschädigten zur Wiedergutmachung gesetzlich verpflichtet.
Ein Haftpflichtschaden ist das Gegenteil von einem Lottogewinn.
Ein falscher Schritt auf die Straße kann zu einem schweren Unfall führen und dabei immensen Schaden verursachen. Der Verursacher haftet mit seinem gesamten Vermögen, mit Haus und Grundbesitz, mit seinem Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Sogar auf eine spätere Erbschaft oder einen Lottogewinn kann zugegriffen werden.
Das Erschreckende ist, dass jeder dritte Haushalt keine Privathaftpflichtversicherung hat.
Im Schadensfall ist die Haftung eindeutig geregelt. Die Privathaftpflicht schützt den Schädiger vor existenziellen Folgen und deckt die Ansprüche des Geschädigten ab.
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