Ellrich & Kollegen Partner des Familien-Unternehmertags 2016 des Weissman Instituts

Innovatives Unternehmertum fördern beim Erfahrungs- und Ideenaustausch mittelständischer Familienunternehmer

Innovatives Unternehmertum fördern beim Erfahrungs- und Ideenaustausch mittelständischer Familienunternehmer
Vom Outplacementberater zum HR-Dienstleister
Die Mühlenhoff Managementberatung GmbH begeht 2015 ihr 25-jähriges Firmenjubiläum. Im Januar 1990 gründete Herbert Mühlenhoff die Beratungsgesellschaft, die seit nunmehr einem Vierteljahrhundert erfolgreich Unternehmen sowie Fach- und Führungskräfte in Veränderungsprozessen begleitet. Heute zählt Mühlenhoff zu den führenden Outplacement- und HR-Managementberatungen in Deutschland.
Leonberg, Februar 2015 – Bei Auslandsreisen gelten steuerliche Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Für 2015 wurden die geltenden Auslandsreisepauschalen vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Arbeitgeber können demnach Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe der länderspezifischen Pauschbeträge steuerfrei erstatten.
Ein Minijob endet, wenn das Bruttoarbeitsentgelt regelmäßig die 450-Euro-Grenze im Monat übersteigt. Soll der Minijob erhalten bleiben, kann man neben der Reduzierung der Arbeitszeit eine Entgeltumwandlung in Erwägung ziehen.
Leonberg, Juli 2014 – Gerade jetzt zu Beginn der Ferienzeit sind Minijobs zur Aufbesserung des Taschengelds bei Schülern und Studenten sehr beliebt. In der Regel erfolgt für diese Gruppe der Minijobber ein Antrag auf Befreiung von der RV-Pflicht, da die Altersvorsorge zu diesem Zeitpunkt nicht von Relevanz ist. Für Arbeitgeber gibt es ein paar Punkte, die es zu beachten gilt.
Altersvollrentner, die ab Rentenbeginn einer Beschäftigung nachgehen, sind befreit von der Rentenversicherung. Gleiches gilt bei Aufnahme eines Minijobs.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV Bund) veröffentlichte Anfang 2014 ergänzende Informationen zur Anpassung ihrer Befreiungspraxis an die neue Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG).
Besteht kein Verbot für die private Nutzung eines Firmenwagens, führt dies zu einem geldwerten Vorteil, der zu versteuern ist. Der Bundesfinanzhof bestätigte seine Rechtsprechung aus 2013 erneut mit seinem Urteil aus 2014.
Nach Eintritt in Rente oder Ruhestand steht für die meisten Rentner die Frage im Raum, noch erwerbstätig sein zu wollen oder nicht. Oft herrscht unter den Arbeitswilligen Unsicherheit darüber, wie viel man eigentlich dazuverdienen darf.
Die APM Holding AG Leonberg informiert: Gemäß einer Vorschrift aus dem Jahr 1988 zahlten Arbeitgeber Beitragszuschüsse auch für freiwillig GKV-versicherte Angehörige. Eine Entscheidung des Bundessozialgerichts kippt diese Regelung, seit Anfang des Jahres sollen Arbeitgeber nun nach neuer Rechtsprechung verfahren.