Kaufmännisches Basiswissen für Ingenieure: Haftungsbeschränkung im Planervertrag

Kaufmännisches Basiswissen für Ingenieure: Haftungsbeschränkung im Planervertrag

Kelkheim, 11. Mai 2016

Immer öfter versuchen Auftraggeber die Haftung für Baumängel sowie Bauzeit- und Baukostenüberschreitungen auf die Seite der planenden Ingenieure und Architekten abzuwälzen. Es gibt praktisch kaum noch Bauprozesse, bei denen nicht auch die Planer in die Haftung geraten können. Dies macht es für Versicherer immer schwerer Haftpflichtversicherung für Ingenieure und Architekten zu vernünftigen Konditionen anzubieten. Dies wiederum

1 16 17 18 19 20 29