-Rechtsberatung und Rechtsbeistand für deutsche und indische Firmen sowie Privatpersonen-Informationsveranstaltung am 3.9.2012 betont Wichtigkeit von interkultureller Kompetenz
"Die Befristung eines Arbeitsvertrags kann trotz Vorliegens eines Sachgrundes aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam sein. Für das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs können insbesondere eine sehr lange Gesamtdauer oder eine außergewöhnlich hohe Anzahl von aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen mit demselben Arbeitgeber sprechen."