PROJECT Kapitalverwaltungsgesellschaft verstärkt sich mit Syndikusanwalt

Bamberg, 23.09.2013: Die PROJECT Investment AG hat als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) einen weiteren entscheidenden Schritt bei der Erfüllung der personellen Anforderungen zur Zulassung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vollzogen. Mit Wirkung zum 1. November 2013 bekleidet Stefan Blank (35) die neu geschaffene Position als Syndikusanwalt des fränkischen Kapitalanlage- und Immobilienspezialisten.

Stefan Blank ist seit mehr als sechs Jahren als Rechtsanw

MCM Investor Management AG: Die Immobilienwünsche der Deutschen

Magdeburg, 23.09.2013. Nicht umsonst träumen 75 Prozent aller Mieter von den eigenen vier Wänden: Investitionen ins eigene Haus oder in Zinshäuser haben sich in der Vergangenheit als besonders krisensicher bewährt.

Im Gegensatz zu den schwankenden Aktienmärkten gewährleistet eine Immobilie ein hohes Maß an Sicherheit und Wertbeständigkeit. Der Erlös aus dem Verkauf einer Kapitalanlageimmobilie im Alter oder die Zusatzeinnahme durch die Miete bilden

Seminarbeitrag zum Thema „Grundstück-Bodenbeschaffenheit-Kaufvertrag“

Seminarbeitrag zum Thema „Grundstück-Bodenbeschaffenheit-Kaufvertrag“

Weitaus stärker – unmittelbar und finanziell – wirkt sich die Bodenbeschaffenheit eines Grundstückes aus. Wer nur die Lage sieht und nicht beachtet, was unter der Grasnarbe liegt, mag seine Wunder erleben. Am 10.08.2013, 20.oo Uhr führte Bauunternehmer Heiko Brunzel in Velten eine Informationsveranstaltung durch – interessierte Teilnehmer waren Bauherrn, Investoren und Mitarbeiter. Herr Heiko Brunzel baut bei Immobilien auf deren Bauqualität oder deren Sanierungsmaßna

Seminarveranstaltung der Quadra Invest: Bauträger suchen und finden

Seminarveranstaltung der Quadra Invest: Bauträger suchen und finden

Der Kauf einer Immobilie unterliegt umfangreichen rechtlichen Rahmenbedingungen und wenn es sich dabei um eine Denkmalimmobilie handelt, sind die Vorgaben mit verschiedenen Behörden abzustimmen. Die meisten Regelungen dienen zum Schutz des Immobilien-Käufers. Festgelegt ist, dass der Vertrag mit dem Bauträger immer notariell beurkundet, auch für alle Nebenabreden und Zusatzvereinbarungen, werden muss. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 30.08.2013 in den Räumlic

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