Seit dem 1. Oktober 2025 gelten für Arztpraxen und therapeutische Einrichtungen deutlich verschärfte Anforderungen an die IT-Sicherheit. Die aktualisierte IT-Sicherheitsrichtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) führt weitreichende neue Pflichten ein, um Patientendaten gemäß BDSG und DSGVO besser zu schützen.
Berlin, 7.4.2011 – Aufgrund des zunehmenden Ärztemangels wird bereits seit längerer Zeit darüber debattiert, ob und in welchem Umfang die Übertragung ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal erfolgen kann. Nach der Heilkundeübertragungs-Richtlinie sollen Pflegekräfte künftig eigenständig Heil- und Hilfsmittel verordnen und Patienten überweisen können.