Steuerrückerstattung für ehemalige deutsche Immobilienbesitzer in Spanien
Privatperson die in Spanien zwischen Anfang 1997 und Ende 2006 eine Immobilie verkauft haben, die Sie nicht als ersten Wohnsitz nutzten, sind berechtigt, einen Großteil der bezahlten Steuer in Spanien rückerstattet zu bekommen.
Spanischem Staat drohen Klagen in Millionenhöhe. Steuernachteil für ausländische Immobilienbesitzer illegal
