Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzug

Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin zu Zahlungsverzug von weniger als zwei Monaten und dennoch Kündigung des Mietverhältnisses, Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.10.2012 zum Aktenzeichen VIII ZR 107/12.

Ausgangslage:

Eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzug des Mieters ist gemäß § 543 Abs. 2 BGB nur dann gerechtfertigt, wenn der Mieter entweder:

– für zwei aufeinander folgende

Rückzahlung von Provisionsvorschüssen

Bei der Zahlung von Provisionsvorschüssen kann der Arbeitnehmer trotz fehlender ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet sein, den Vorschuss zurückzuzahlen, falls die Bedingungen der Zahlung später nicht erfüllt werden (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. November 2012 – 8 Sa 230/12 -, juris). Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen

Ausgangslage:

Werden Provisionszahlungen für eine bestimmte Leistung des Arbeit

Ablehung eines Antrages auf Teilzeit

Die Ablehnung eines Antrages auf Teilzeit und entsprechende Bedingungen. Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 20. April 2012, Az.: 28 Ca 17989/11. Ein Kommentar von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin

Ausgangslage:
Durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz ermöglicht der Gesetzgeber Arbeitnehmern die Verringerung ihrer Arbeitszeit, die mittels eines entsprechenden Antrages erreicht werden kann. Eine solche Situation lag im oben

Altersdiskriminierung bei Abfindungen in Sozialplänen

Zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23.April 2013 – 1 AZR 25/12 -. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt Berlin

Ausgangslage:
Bei Betriebsstilllegungen werden häufig Sozialpläne vereinbart, die den betroffenen Mitarbeitern die Situation sozialverträglicher gestalten sollen. Bei Sozialabfindungen besteht jedoch häufig das Problem, dass finanzielle Mittel nur in begrenztem Rahmen zur Verfügung stehen

Zulässiger Anteil der Provision am Arbeitsentgelt

Ein 80 prozentiger Anteil Provision am Arbeitsentgelt ist dann zu viel, wenn der Arbeitnehmer das Zustandekommen des Anspruchs auf Provision nicht beeinflussen kann. Werden anders lautende Vereinbarungen getroffen, sind diese unwirksam. Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen, zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (Urteil vom 16. April 2013 – 1 Sa 290/12 -, juris).

Ausgangslage:

Arbeitgeber beachten bei der Vereinbarung von Provisionszahl

Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes

Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes – Berechnung der Größe des Betriebs inklusive Leiharbeitnehmer (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Januar 2013 – 2 AZR 140/12 -). Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Ausgangslage:
Für den Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes und damit auch die Frage, ob eine Abfindungszahlung möglich ist, ist entscheidend wie viele Arbeitnehmer in dem entsprechenden Betrieb besch&aum

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