Altersvorsorgedepot: Kosten ohne Ausweis im Produktblatt sind nicht geschuldet

Ab 2027 muss der Anbieter eines Altersvorsorgevertrags die Kosten vor Vertragsabschluss ausweisen. Was fehlt, schuldet der Sparer nicht. avdepot.expert ordnet die Regeln zu Kostenerhöhung, Wechsel und Zertifizierung ein.
