Geldeinbußen bei der Zwangsvollstreckung

Das Bundesgesetzblatt gab die neuen Pfändungsfreigrenzen bekannt. Der unpfändbare Betrag steigt ab dem 01.07.2011 um 40,00 Euro. D.h. bis zu einem Nettolohn von 1029,99 Euro – bisher waren es lediglich 989,99 Euro – kann nicht gepfändet werden.
„Dies hat gravierende Nachteile für den Gläubiger.“, meint Anja Grünewald, Geschäftsführerin der ACG Inkasso, Düsseldorf, „Denn gerade Schuldner, die knapp über der Pfändungsfreigrenze lagen, sprich d