Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Versäumnisurteil vom 06. Juli 2011 – VIII ZR 317/10 -, juris)
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin zu
zum Ausschluss von Rechten im Gewerberaummietrecht
Im Gewerbemietrecht können die Rechte des Mieters durch Allgemeine Geschäftsbedingungen weitgehend beschränkt werden.
Die Vereinbarung eines Aufrechnungsverbotes ist nur zulässig, wenn die Aufrechnung mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig bleibt.
Magdeburg, 23.09.2013. Nicht umsonst träumen 75 Prozent aller Mieter von den eigenen vier Wänden: Investitionen ins eigene Haus oder in Zinshäuser haben sich in der Vergangenheit als besonders krisensicher bewährt.
Im Gegensatz zu den schwankenden Aktienmärkten gewährleistet eine Immobilie ein hohes Maß an Sicherheit und Wertbeständigkeit. Der Erlös aus dem Verkauf einer Kapitalanlageimmobilie im Alter oder die Zusatzeinnahme durch die Miete bilden