Essen – In letzter Zeit erreichen die Steuerberatungs-Kanzlei immer wieder Anfragen von Mandanten, die nicht zur regelmäßigen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind oder gar keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen. Dabei geht es um die Frage, ob es nicht möglich wäre, auf die monatliche Buchführung zu verzichten und stattdessen Geschäftsvorfälle nur noch vierteljährlich oder jährlich zu erfassen. Roland Franz, Geschä
dataglobal hat seine Plattform zur revisionssicheren Archivierung, bestehend aus dg mail und dg hyparchive, von der unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft IT-Audit GmbH prüfen lassen. Umfassender Prüfstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer bescheinigt die vollständige Eignung zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.