Pflege hat viele Facetten: Als Pflegeberater Angehörige anleiten

Neuer Fernlehrgang bereitet auf die Pflegeberatung nach §45 SGB XI vor

Neuer Fernlehrgang bereitet auf die Pflegeberatung nach §45 SGB XI vor

Die Desomed Dr. Trippen GmbH zieht ein rundum zufriedenes Fazit nach dem Messeauftritt auf der ALTENPFLEGE 2016.

Berlin, 04.03.2016. Altersarmut und Berufsunfähigkeit sind existenzdrohende Gefahren bei denen der Gesetzgeber das Ausmaß der Versorgungslücken nicht mehr trägt. Die tatsächlichen Auszahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind erschreckend. Für die Erhaltung des Lebensstandards muss in Zukunft verstärkt privat vorgesorgt werden, hierauf weisen akut Verbraucherzentralen, die gesetzliche Rentenversicherung und auch der Arbeitgeber hin.

Experten haben von Pflege betroffene Menschen befragt: was wichtig ist um optimal vorzusorgen und wie die Berater der NFVK helfen.

PTW Pflegeteam startet Ausbildungsoffensive 2016

Weiterbildung Psychiatrie für die medizinische und pflegerische Fachkräfte am Psychiatrischen Zentrum Nordbaden

Franz-Josef Wiesemann löst Claudia Müller als Geschäftsführerenden Gesellschafter ab. Karsten Jeß bleibt weiterhin der Hauptgeschäftsführer und das "Gesicht" von Servitex.

Informationsveranstaltung IQ Qualifizierung Pflege
Berlin, 19.02.2016. In der letzten Nachricht haben wir Ihnen die Rentenformel erklärt. In 2030 rechnen Experten mit einer Rente, die nur rund 40 Prozent des heutigen Einkommens betragen wird. Hinzukommt, dass die Rente mit 90 Prozent besteuert wird und die Mieten ebenfalls steigen werden. Wenn man beispielsweise durchschnittlich 2.600 Euro verdient, ist eine Rente von ca. 1.040 Euro zu erwarten. Statt 72 Prozent werden dann jedoch 90 Prozent der Rente zu versteuern sein. Eine Miete, die heu
Berlin, 22.02.2016 – Was genau zahle ich eigentlich in die Rentenkasse? Und was bekomme ich am Ende für eine Rente dabei raus?
Der Pflichtbeitrag, den man als Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, findet man entsprechend auf der Gehaltsabrechnung und diesen Beitrag zahlt ihr Arbeitgeber ebenfalls in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Wenn also beispielsweise 500,- Euro auf Ihrem Lohnzettel stehen, bekommt die Rentenversicherung 1000,- Euro, jeweils 500,- Euro von Ih