Der Bundesgerichtshof hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Wirksamkeit einer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Möbelversandhändlerin enthaltenen Versand- und Gefahrübergangsklausel befasst (BGH, Urteil vom 6. November 2013, VIII ZR 353/12).
Um ein Haar hätte es aus sein können mit Social Media Marketing für Unternehmen in Deutschland. Mit einer Anordnung wollte das Unabhängige Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein es erzwingen, dass ein Unternehmen seine Facebook-Fanpage deaktiviert. Mit Urteil vom 09. Oktober 2013 hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (VG Schleswig-Holstein) diese Anordnung aufgehoben.
In einer Entscheidung vom 12. September 2013 beschäftigte sich der erste Senat des BGH mit der Frage der Zulässigkeit von sogenannten Empfehlungs-E-Mails und stufte diese als rechtswidrig ein.
In einem Urteil vom 4.11.2013, Az: 12 O 83/13, ergangen in einem Prozess vor dem Landgericht Freiburg wurde entschieden, dass ein Arbeitgeber für die Wettbewerbsverstöße eines für ihn tätigen Verkäufers auf dessen privater Facebook Seite haftet, auch wenn der Arbeitgeber keinerlei Kenntnis von dessen Aktivität hatte.
Oftmals stellen Mittelstandsanleihen, auch sogenannte Minibonds, ein verlockendes Angebot dar. Doch es ist Achtsamkeit geboten, denn für Anleger kann das Geschäft risikoreich sein.
Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf verleiht den für Ciper & Coll. tätigen Mitarbeitern Marius Gilsbach und Anna Kuhn nach erfolgreichem Masterstudium den Titel zum "Master of Laws" (LL.M.):
Rechtsberatung- und vertretung in Italien: der Ordine degli Avvocati di Milano hat Rechtsanwalt Dr D.C.Ciper LLM als Avvocato stabilito bei der Anwaltskammer Mailand aufgenommen.
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 17.10.2013 (Az.: C-391/12) entschieden, dass die von den Landespressegesetzen vorgeschriebene Pflicht zur Kennzeichnung von gesponserten Pressebeiträgen mit dem Wort "Anzeige" mit EU-Recht vereinbar ist.
In einem höchst interessanten Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR, als Link zum Gericht: http://www.echr.coe.int/) entschieden, dass eine Person, die in den Kommentarspalten der Online-Presse einem Shitstorm ausgesetzt war, Unterlassung und Schadensersatz von dem Presseunternehmen verlangen kann.
Der BGH hatte sich mit der Rechtsbeständigkeit der Wort-Bild-Marke "test" zu beschäftigen und ging dabei insbesondere auf die Verkehrsdurchsetzung von Marken ein.