Aus „Geschmacksmuster“ wird „Design“- Inkrafttreten des neuen Designgesetzes

Das Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz vom 10. Oktober 2013 hat zu einigen Änderungen im Designrecht geführt, die am 1.1.2014 in dem nunmehr lautenden „Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design“ (kurz: Designgesetz oder DesignG) in Kraft getreten sind.

BRÜGGMANN – NAGEL – WITT – Rechtsanwälte und Notar in Heide

Die Westküstenkanzlei BRÜGGMANN-NAGEL-WITT in Heide steht Ihnen in sämtlichen rechtlichen und notariellen Belangen mit fundiertem Wissen zur Seite. Besondere Schwerpunkte unserer Kanzlei sind das Agrarrecht, Arbeitsrecht, Familien- und Erbrecht, Internationale Recht, Mietrecht, private Baurecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht.

Steuerfahndungsprüfung: BMF aktualisiert nach über 30 Jahren erstmals Merkblatt zur Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen

Gemäß §§ 90 Abs. 1 S. 1, 200 Abs. S. 1 AO ist der Steuerpflichtige zur uneingeschränkten Mitwirkung bei der Ermittlung seiner steuerlichen Verhältnisse verpflichtet. Er hat insbesondere die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen u. a. durch Vorlage von Aufzeichnungen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen und gegenüber der Finanzverwaltung gegebenenfalls zu erläutern.

Düsseldorfer Kreis zur Nutzung personenbezogener Daten in der Werbung – Entwurf der EU-Datenschutz-Grundverordnung

Es hat wieder wichtige datenschutzrechtliche Entscheidungen gegeben, die wir nachfolgend kurz präsentieren. Für die Werbewirtschaft sind die kürzlich beschlossenen Arbeitsanweisungen des Düsseldorfer Kreises in der Arbeitsgruppe „Werbung und Adresshandel“ von großer Bedeutung. Des Weiteren hat das EU-Parlament einen vorläufigen Entwurf zur EU-Datenschutzgrund-VO verabschiedet.

Kopplung von Gewinnspielen an Warenabsatz

Ein Süßwarenhersteller durfte in eine TV-Werbespot für ein Gewinnspiel werben, an welchem ausschließlich Käufer der Waren teilnehmen konnten. Durch Einsendung des Kassenbons als Beleg für den Erwerb von fünf Packungen zu je ca. einem Euro konnten die Käufer an der Verlosung von 100 Goldbarren im Wert von ca. 5.000 Euro teilnehmen. (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Dezember 2013, Az.: I ZR 192/12.)