Bis dato war die Werbung mit Testurteilen und Logos der Stiftung Warentest (lediglich) durch Nutzungsbedingungen geregelt. Die Gerichte stuften diese korrekterweise als Empfehlung ein. Die Nutzung der Logos unterlag (primär) dem Wettbewerbsrecht. Wurde ein Logo inkorrekt verwendet, so konnten hiergegen nur die Konkurrenten des Werbenden und die Verbraucherverbände vorgehen. Dies wird sich zum 1. Juli 2013 ändern.
Das Design von Schuhen ist sicherlich ein Hauptgrund für wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg beim Verkauf eines Schuhmodells. Demnach ist das Interesse der Hersteller, einen möglichst umfassenden Schutz ihrer Designs zu sichern, äußerst groß.
Im Wahljahr 2013 deutet ein solcher Titel klar in Richtung Politik. Doch es geht hier um einen Fall, den das Oberlandesgericht Köln zu entscheiden hatte. Gleichsam wollen wir grundsätzlich aufklären über den markenrechtlichen Schutz von Farben und die Kosten, die in einem Markenrechtsprozess anfallen können und wer sie zu tragen hat.
Die wachsende Beliebtheit von Mittelstandsanleihen hat in letzter Zeit viele Anleger angelockt. Doch auch hier gibt es gewisse Risiken, die Anleger beachten sollten.
Der Wettbewerb um neue Talente macht auch vor Rechtsanwaltskanzleien nicht halt: Die Kanzleien stehen vor der Herausforderung, ihre Stärken als Arbeitgeber zu präsentieren, um neue Mitarbeiter für sich zu gewinnen. Während internationale Sozietäten bei der Positionierung ihrer Arbeitgebermarke längst auf Social Media setzen, vernachlässigen Österreichs Anwälte den Einsatz von Kanälen wie XING, kununu & Co – und verpassen damit den Kontakt zu
In der vergangenen Zeit sollen sich Mittelstandanleihen als durchaus lukrativ dargestellt haben. Doch Anleger sollten wachsam sein, denn auch hier kann sich ein gewisses Risiko niederschlagen.
Die Komplexität des Umsatzsteuerrechts für Handwerksbetriebe bei Bezug zum Ausland – anschaulich vorgetragen von Timo Alexander Böhme, Steuerberater bei ALWISTRA, bei einer Vortragsveranstaltung der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Der Datenschutz gewinnt mehr und mehr an Bedeutung. Die einen verteufeln ihn, halten ihn für nicht zeitgemäß, andere, wie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein verteidigen ihn auf fast militante Art und Weise. Der Apple-Konzern stand bereits mehrfach in der Kritik, die Daten ihrer Nutzer auf nicht ganz legalem Wege zu nutzen. Das Landgericht Berlin hatte sich zumindest nun mit den Datenschutzklauseln des Unternehmens zu befassen.
Gemäß § 15 a InsO hat der Geschäftsführer einer GmbH im Falle ihrer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne schuldhafte Verzögerung, spätestens jedoch drei Wochen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH zu beantragen. Die pflichtwidrige und schuldhafte Verletzung der Insolvenzantragspflicht führt für den Geschäftsführer der GmbH nicht
Die Suchmaschine Google verfügt über eine Funktion, die dem Suchenden Vorschläge unterbreitet, was er eigentlich suchen will – das sog. "Autocomplete". Jeder kennt sie und sie erspart dem ein oder anderen Suchenden langes Tippen. Die Vorschläge orientieren sich daran, was andere Leute bereits gesucht haben.