Wer sich heute im Internet werbewirksam präsentieren möchte, der kommt an der Schaltung von Google-Anzeigen (Google-Adwords) kaum vorbei. Dies gilt auch für Anbieter von Gesundheitsprodukten wie Arzneimitteln, Medizinprodukten, kosmetischen Mitteln, Biozid-Produkten und Lebensmitteln. Im streng regulierten Gesundheitsbereich ist die Nutzung von Google-Anzeigen jedoch nicht ohne Risiko.
Der Bundesgerichtshof verdeutlichte am 17. November 2010 die Hausratsaufteilung im Fall der Ehescheidung. Die Familienrechtsexperten der Anwaltskanzlei Dobiasch & Richter werfen aus diesem Anlass einen Blick auf die rechtlichen Grundlagen dieses wichtigen Faktors im nahehelichen Interessenausgleich.
Im Urteil vom 19.08.2010 entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW), dass das Selbstbedienungsverbot für apothekenpflichtige Arzneimittel verfassungsgemäß ist und nach wie vor seine Berechtigung hat.
Wer von höchstrichterlichen Entscheidungen Rechtssicherheit erwartet, der hatte bislang mit Justiz und Juristen wahrscheinlich eher selten zu tun. Ein schönes Beispiel für Urteile, die mehr Fragen aufwerfen als beantworten, ist die heutige Entscheidung des BGH zur (Un-)Zulässigkeit von Boni für rezeptpflichtige Arzneimittel.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute in mehreren mit Spannung erwarteten Urteilen Bonus-Systeme bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln weitgehend für unzulässig erklärt.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse im Sinne von § 2 Satz 1 Nr. 2 VIG nicht hinsichtlich solcher Produkte bestehen kann, bei denen Normvorgaben nicht beachtet worden sind, wie dies etwa bei nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln, bei irreführender Verkehrsbezeichnung, bei zu hoher Keimzahl, oder Kennzeichnungsmängeln der Fall ist.