BGH: Hohe Anforderungen für Titelschutz bei Apps und Domainnamen

BGH: Hohe Anforderungen für Titelschutz bei Apps und Domainnamen
BGH: Hohe Anforderungen für Titelschutz bei Apps und Domainnamen
NCI New Capital Invest Oil& Gas USA 19: Reguläres Insolvenzverfahren eröffnet
Steuerhinterziehung: Für die Selbstanzeige gibt es keine Lösung von der Stange
Wölbern Holland 64: Schadensersatzansprüche der Anleger
Mit 1.1.2016 traten zahlreiche bedeutsame Gesetzesänderungen in Kraft.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 12. März 2015?79 C 3529/14?.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
29.01.2016: – Das ewige Widerrufsrecht von Darlehensverträgen steht vor dem Aus. Nach einer aktuellen Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Bundesregierung am 27.01.2016 einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der genau dies regeln soll. Wird der Entwurf in Bundestag und Bundesrat bestätigt, endet das ewige Widerrufsrecht bereits Juni 2016. Darlehensnehmer, die immer noch in teuren Krediten stecken, sollten jetzt sofort handeln.
Das End