VW Abgasskandal: US-Regierung reicht Klage ein

VW Abgasskandal: US-Regierung reicht Klage ein
VW Abgasskandal: US-Regierung reicht Klage ein
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Aus § 133 BGB ergibt sich unter Anderem der Grundsatz falsa demonstratio non nocet, Latein für: Eine falsche Bezeichnung schadet nicht. Damit ist gemeint, dass, auch wenn die Parteien eines Vertrages für den Vertragsgegenstand eine objektiv falsche Bezeichnung verwenden, der Vertrag mit dem tatsächlich gewollten Inhalt zustande kommt.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.