CGT-Gruppe: Gesellschafterversammlung im schriftlichen Umlaufverfahren

Canada Gold Trust: Geschäftsführung hinterlässt viele offene Fragen

Canada Gold Trust: Geschäftsführung hinterlässt viele offene Fragen

Druck auf Steuersünder bleibt hoch – Selbstanzeige alternativlos

Aus § 133 BGB ergibt sich unter Anderem der Grundsatz falsa demonstratio non nocet, Latein für: Eine falsche Bezeichnung schadet nicht. Damit ist gemeint, dass, auch wenn die Parteien eines Vertrages für den Vertragsgegenstand eine objektiv falsche Bezeichnung verwenden, der Vertrag mit dem tatsächlich gewollten Inhalt zustande kommt.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Philipp Modrach, wissenschaftlicher Mitarbeiter.

Rund 15.000 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung im Jahr 2015

Einschnitte bei der Lebensversicherung – Widerspruch prüfen

BGH: Vergleichende Werbung mit fremden Markennamen kann zulässig sein