Steuerhinterziehung: Nur die strafbefreiende Selbstanzeige führt zurück in die Steuerlegalität

Steuerhinterziehung: Nur die strafbefreiende Selbstanzeige führt zurück in die Steuerlegalität

Steuerhinterziehung: Nur die strafbefreiende Selbstanzeige führt zurück in die Steuerlegalität

Berliner Testament und die Einsetzung der Schlusserben
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Frankfurt vom 26. März 2015?33 C 3506/14 (30), juris.

FG Köln Urteil v. 15.7.14 (6 V 1134/14)
Auf den Antrag eines Steuerpflichtigen hin äußerte sich das Finanzgericht Köln zu den Voraussetzungen einer Hinzuschätzung nach einer Außenprüfung. Der Antragsteller wollte mit dem Antrag gegen eine Hinzuschätzung nach einer Außenprüfung und die festgesetzte Höhe des Aufgabengewinns vorgehen.
Sofern Besteuerungsgrundlagen nicht ermittelt werden können, ist es grundsätzlich möglich, d
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 06.05.2015, Aktenzeichen: L 8 R 655/14.
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen, zum Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 30. Januar 2015?I-20 U 106/14.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.

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Hamburg, 15.9.2015. Weiterbildung zu Arbeitsabläufen im Büro, wie z. B. Unternehmensführung, Vertrieb, Marketing, IT oder Vertragsgestaltung muss nicht teuer sein. Für nur 12,- wird am Freitag, 18.9.2015 von 10 – 18 Uhr in Hamburg-Bergedorf ein Weiterbildungstag mit 26 Fachvorträgen rund um die wichtigsten Arbeitsbereiche im Büro angeboten.

Das Bundesministerium der Finanzen stellt den Entwurf eines Anwendungserlasses zu § 153 der Abgabenordnung (AO) zur Diskussion. Die Norm des § 153 AO betrifft insbesondere die Fälle, in denen ein Steuerpflichtiger nachträglich erkennt, dass er eine unrichtige oder unvollständige Steuererklärung abgegeben hat und es dadurch zu einer Steuerverkürzung kommen kann oder bereits gekommen ist. Die Nähe der Norm zum Steuerstrafrecht ergibt sich bereits daraus, das