Die Windreich GmbH soll insolvent sein. Am Amtsgericht Esslingen wurde Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Darüber wurden die Anleihe-Zeichner mit Schreiben vom 9. September informiert.
Oberlandesgericht (OLG) München bescheinigt Berufung der ALAG Auto Mobil GmbH&Co. KG keine Aussicht auf Erfolg – von Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann
Erkenntnisse aus Telefonüberwachung (TÜ) dürfen im Besteuerungsverfahren nur dann verwendet werden, wenn auch nach den Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) Auskunft an die Finanzbehörden erteilt werden darf. Dies folgt aus § 393 Abs. 3 S. 2, Alt. 2 der Abgabenordnung (AO). Derartige Auskünfte sind zwar gemäß § 474 Abs. 2 Nr. 1 und 2 StPO i.V.m. § 116 AO grundsätzlich zulässig, dies unterliegt aber den besonderen Voraussetzungen