Testierunfähigkeit ergibt sich nicht zwangsläufig aus tödlicher Erkrankung – Erbrecht

Testierunfähigkeit ergibt sich nicht zwangsläufig aus tödlicher Erkrankung – Erbrecht

Testierunfähigkeit ergibt sich nicht zwangsläufig aus tödlicher Erkrankung – Erbrecht

Erkenntnisse aus Telefonüberwachung (TÜ) dürfen im Besteuerungsverfahren nur dann verwendet werden, wenn auch nach den Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) Auskunft an die Finanzbehörden erteilt werden darf. Dies folgt aus § 393 Abs. 3 S. 2, Alt. 2 der Abgabenordnung (AO). Derartige Auskünfte sind zwar gemäß § 474 Abs. 2 Nr. 1 und 2 StPO i.V.m. § 116 AO grundsätzlich zulässig, dies unterliegt aber den besonderen Voraussetzungen

Verhältnis ausländischer und inländischer Erbschaftssteuer bei Kapitalvermögen – Erbschaftssteuer

Wichtiger Termin vor dem Bundesgerichtshof – erleben die Rothmann Fonds ein Waterloo?- von Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke aus Berlin

Vertragliche Vorbehalte im Arbeitsvertrag müssen verständlich sein – Arbeitsrecht

Deutsche S&K Sachwerte: Insolvenzverfahren eröffnet – Kapitalmarktrecht

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) – Gesellschaftsrecht
Fokus auf wirtschaftsrechtliche und internationale Beratung im Familienrecht

Werbung mit fremden Markennamen – Markenrecht

Die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner sind täglich mit Rechtsfragen um negative Schufa-Einträge beschäftigt. Für Experten ist die Beseitigung solche belastenden Einträge auf gerichtlichem Wege möglich. Der einfachere Weg ist allerdings die Löschung nach einem außergerichtlichen Schriftwechsel.