Wirtschaftliches Risiko begründet nicht zwangsläufig Haftung des Vorstands

Wirtschaftliches Risiko begründet nicht zwangsläufig Haftung des Vorstands
Wirtschaftliches Risiko begründet nicht zwangsläufig Haftung des Vorstands
Degi Europa – Anleger des krisenbehafteten Immobilienfonds sind verunsichert, bangen um ihre sicher geglaubte Anlage und suchen Rat – Interview mit Rechtsanwältin Helena Winker von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte
Die für Juli 2013 geplante Anleger-Ausschüttung des krisengeschüttelten Immobilienfonds Degi Europa (WKN: 980780, ISIN: DE0009807800) wird nach Angaben des Verwalters Aberdeen Asset Management auf September dieses Jahres verschoben. Als Grund
Irreführende Blickfangwerbung mit Aktionsangebot
Testament ohne konkrete Benennung einer Person unwirksam
LG Bremen: Verpflichtung von Lebensversicherern zu regelmäßigen Auszahlungen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin
Kein Auskunftsanspruch gegenüber Bewertungsportalen! – Landgericht München I entscheidet gegen Betroffene
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner betreuen derzeit einen Rechtsstreit, wo es um die Klärung einer wirksamen Widerrufsbelehrung eines Darlehensvertrages geht, welcher mit einer Restschuldversicherung verbunden ist.
Die Eheleute hatten im Jahr 2009 bei der Commerzbank einen Darlehensvertrag abgeschlossen. Hierbei wurde ihnen geraten, zugleich eine Restschuldversicherung abzuschließen, welche verschiedene Risiken abdeckt. So sei die Darlehensbewilligung keiner
BVerwG: Wohnbebauung im Wochenendhausgebiet unter Umständen zulässig
GoMoPa.net – Transparenz in Sachen Wirtschaft und Finanzen