Zum Nachweis der Erbeneigenschaft genügt die Fotokopie eines Testaments

Zum Nachweis der Erbeneigenschaft genügt die Fotokopie eines Testaments
Zum Nachweis der Erbeneigenschaft genügt die Fotokopie eines Testaments
Stiftungen werden wohlwollend gegründet, damit Projekte gefördert und umgesetzt werden können oder leisten Hilfe zur Selbsthilfe. Doch wenn eine gemeinnützige Stiftung aufgelöst werden soll, dann ergeben sich daraus etliche Fragen. Rechtliche Fragestellungen rund um das Thema: "Auflösung gemeinnütziger Stiftungen und Entnahme des Stiftungskapitals durch den Stifter" waren Gegenstand der Seminarveranstaltung der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung
Haftung von GbR-Gesellschaftern geschlossener Immobilienfonds für Altschulden durch BGH bestätigt
Unversteuertes Vermögen im Nachlass muss eventuell gemeldet werden
– Urteil vom 22.05.2012 II ZR 148/11 bringt vertragliche Widerrufsrechte getäuschter Anleger erheblich ins Wanken –
– Verbleib der Gelder weiter unklar –
– Oberlandesgericht Dresden sieht Falschberatungüber Steuervorteile –
Weihnachtsgratifikationen unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten
BGH Urteil: Unwirksamkeit mancher Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen bestätigt
Seminarveranstaltung des Arbeitskreis Kreditgewährung in Berlin – Rechtliche Diskussion zum Urteil des OLG München zum Az.: 5 U 3445/11