Wenn Märkte unsicher werden, reagieren viele Unternehmen mit neuen Initiativen. Die Strategierunden werden intensiver, die Maßnahmenlisten länger. Doch genau hier beginnt ein grundlegender Denkfehler.
Vor wenigen Wochen hat das Bundeskabinett den Entwurf des Honoraranlageberatungsgesetzes beschlossen. Die Ausschüsse für Wirtschaft und Verbraucherschutz haben kürzlich erhebliche Veränderungen vorgeschlagen. Insbesondere soll die so normierte Honorarberatung auch auf den Bereich Versicherungen ausgedehnt werden. Weiterhin wird die verbindliche Einführung von Nettotarifen und die Präzisierung von Mischmodellen gefordert. Am Freitag beschäftigt sich nun der Bund
Weitgehend unbeeinflusst von nachhaltigeren Entwicklungen in der EU und in anderen europäischen Ländern dokumentiert der vorliegende Referentenentwurf zum Honoraranlageberatungsgesetz die Kraftlosigkeit der schwarz-gelben Koalition.