PROJECT Fonds Gruppe erweitert REALE WERTE Fondsreihe

Bamberg, 02. April 2012: Die 1995 gegründete PROJECT Gruppe überzeugt Anleger und Analysten seit Jahren mit stabil konzipierten Immobilienentwicklungsfonds bei Renditen zwischen 7 und 12 Prozent. Das Erfolgsrezept und Alleinstellungsmerkmal der Franken: konsequente Eigenkapitalstrategie und Spezialisierung auf die Entwicklung von Wohnimmobilien in fünf ausgewählten deutschen Metropolregionen. Jetzt legt das Bamberger Emissionshaus mit den Fonds 11 und 12 zwei neue Immobilienf

Das Scheitern der ehelichen Lebensgemeinschaft

Die Scheidung einer Ehe kommt nach deutschem Recht nur dann infrage, wenn ihr Scheitern feststeht (§ 1565 Abs. 1 BGB). Die Familienrechtsspezialisten der Münchener Anwaltskanzlei Dittenheber & Werner schildern, wonach sich das Scheitern der Ehe bestimmt.

Das getrennte Leben der Eheleute vor der Scheidung

Der Ausspruch einer Scheidung ist davon abhängig, dass die Eheleute mindestens ein Jahr in Trennung gelebt haben. Ausnahmen sieht § 1565 Abs. 2 BGB ausschließlich vor, wenn das Abwarten der Trennungsperiode eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die Familienrechtsspezialisten der Anwaltskanzlei Dobiasch & Richter schildern, was getrennt voneinander lebende Scheidungswillige beachten sollten, um den Scheidungsausspruch nicht unnötig zu verzögern.

Die familienrechtliche Regelung des Namensrechts

Die Namensgebung bestimmt einen wichtigen Teil der menschlichen Identität. Dementsprechend sind Namensrechte nicht nur im geschäftlichen Alltag von Bedeutung, sondern auch Gegenstand des Familienrechtes. Die familienrechtlichen Regelungen zum Namensrecht schildert die Anwaltskanzlei Dobiasch & Richter in Bergen auf Rügen.

Damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

Damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

Als Privatperson muss man sich im Normalfall glücklicherweise nur selten Gedanken um rechtlichen Beistand machen. Doch was tun, wenn man in einen Verkehrsunfall verwickelt war, wichtige Familienangelegenheiten zu regeln sind, oder man vor einer Scheidung steht?

Voraussetzungen der Erwerbsobliegenheit aus subjektiver und objektiver Sicht

Kommt es zur Ehescheidung, stellt eine der Parteien häufig einen Antrag auf nachehelichen Unterhalt gemäß § 1573 I BGB. Er wird aufgrund der Bestimmungen der §§ 1574 I, II BGB nur dann gewährt, wenn der Antragsteller seiner Erwerbsobliegenheit nachkommt. Die Münchener Anwaltskanzlei Dittenheber & Werner informiert über die subjektiven und objektiven Anforderungen, aufgrund derer beurteilt wird, ob der antragstellende Ehegatte die nacheheliche Erw