Während der Geburt des kleinen S. unterläuft dem Arzt ein folgenschwerer Fehler – der Säugling kommt schwerbehindert zur Welt und wird Zeit seines Lebens ein Pflegefall sein. Zu dem unsäglichen Leid kommen nun auch hohe Pflegekosten auf die Familie H. zu
Eine Zugbegleiterin hatte sich zu einem schlafenden P–assagier herunter gebeugt und diesen aus unmittelbarer Nähe mit einem Pfiff der Trillerpfeife geweckt. Die Bahn und die Zugbegleiterin haben nun Schmerzensgeld für Schädigungen des Gehörs (insbes. Tinnitus) des Klägers zu zahlen.
Es ist eine der schlimmsten Tragödien, die bei Großveranstaltungen bisher passierte. 21 Tote und mehr als 500 Verletzte sind die Folgen. Für die Betroffenen, die Angehörige verloren haben oder selbst verletzt wurden, beginnt jetzt eine schwierige Zeit, denn neben der Aufarbeitung des Erlebten gilt es auch, die Folgen zu bedenken. Rechtsanwalt Martin Quirmbach vom Anwaltsbüro Quirmbach und Partner in Wallmerod/Westerwald ist einer der führende Experten für Pers