Gesetz zur Schwarzarbeitsbekämpfung: Bundesregierung verlängert Aufbewahrungsfristen auf zehn Jahre

Gesetz zur Schwarzarbeitsbekämpfung: Bundesregierung verlängert Aufbewahrungsfristen auf zehn Jahre

Essen – Die Bundesregierung, beziehungsweise das Bundeskabinett, hat am 6.August 2025 beschlossen, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten auf zehn Jahre zu verlängern. Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, erklärt, dass die Gesetzesänderung dazu dienen soll, Fälle groß angelegter Steuerhinterziehung wie bei Cum/Cum-