Niedrigzinsen sind nicht nur für den Sparer ein Desaster. Auch Versicherungsgesellschaften, die von Gesetzes wegen verpflichtet sind, den Kapitalstock sicher anzulegen. Wie das genau zu erfolgen hat, kann sich der geneigte Leser im Rundschreiben "4/2011 (VA) – Hinweise zur Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen" der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht durchlesen. Doch der Leser sei gewarnt. Das Rundschreiben ist in Herrschaftssprache ver
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