Steuerberater Franz Mentel berichtetüber IHK Dienstleistungsausschuss
Berichtüber die konstituierende Sitzung des Dienstleistungsausschusses der IHK – von Mentel&Mentel Steuerberatung Lenggries (Landkreis Bad Tölz – Wolfratshausen )
Berichtüber die konstituierende Sitzung des Dienstleistungsausschusses der IHK – von Mentel&Mentel Steuerberatung Lenggries (Landkreis Bad Tölz – Wolfratshausen )

In zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hat der Bundesfinanzhof (BFH) dazu Stellung genommen, in welchem Umfang die Finanzverwaltung bei Außenprüfungen auf die mithilfe von Datenverarbeitungssystemen geführte Buchhaltung des Steuerpflichtigen zugreifen darf.
Wie man bei der Schenkungssteuer die Freibeträge optimal nutzt, erfahren Schenkende von der Steuerkanzlei Egenberger&Fuchs in Leimen

Die digitale Betriebsprüfung ist ein Verfahren der Finanzämter, um die Buchhaltung direkt in der EDV eines Unternehmens zu prüfen. Die gesetzlichen Grundlagen wurden hierfür in den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen gelegt. Diese Grundsätze gelten seit dem 1.1.2002. Deshalb müssen Unternehmen ihre EDV so einrichten, dass Betriebsprüfer problemlos steuerrelevante Daten einsehen und auswerten können.

Steuerberater aus Gütersloh mit branchenspezifischer Beratung für Dentallabore

Am Donnerstag, den 10.11.2011 veranstaltet die RTS STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT KG www.rtskg.de den Workshop Konfliktmanagement für Führungskräfte in Weinstadt in der Nähe von Stuttgart.
Die Steuerkanzlei Egenberger&Fuchs in Leimen berät ihre Mandanten, worauf man bei der Schenkungssteuer achten muss, um die Freibeträge optimal zu nutzen.

Am Donnerstag, den 01.12.2011 veranstaltet die RTS STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT KG www.rtskg.de den Workshop Erfolgreiche Selbstorganisation in Weinstadt in der Nähe von Stuttgart.

Die RTS STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT KG www.rtskg.de veranstaltet im Rahmen einer Workshopreihe am Donnerstag, den 17.11.2011 und Freitag, den 18.11.2011 den Workshop Bilanzpolitik nach BilMoG. Der Dozent Prof. Dr. Torsten Maurer trägt hierzu in Weinstadt in der Nähe von Stuttgart vor.

Nach dem Urteil des BFH vom 17.02.2011 haftet der leistende Unternehmer auch dann für unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer, wenn die von ihm ausgestellte Rechnung nicht alle gesetzlich vorgegebenen Rechnungsmerkmale enthält.