Mehr Liquidität für Unternehmen durch degressive Abschreibung

Investitionssofortprogramm ermöglicht 30 Prozent AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter bis 2027

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Essen – Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch darf nach der Rechtsprechung geringe Mängel aufweisen. Ein erst zu einem späteren Zeitpunkt im Handel erhältliches Fahrtenbuch ist allerdings nicht zulässig, weil ein "zeitnahes Erstellen" nicht möglich ist (Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. November 2017, Aktenzeichen 5 K 1391/15). Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in

Essen – Den kompletten Aufwand, den das Führen eines Fahrtenbuchs mit sich bringt, kann zum Teil durch die Nutzung eines elektronischen Fahrtenbuchs reduziert werden. Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, findet es wichtig zu wissen, dass die Anbieter elektronischer Fahrtenbücher nicht vom Finanzamt zertifiziert werden. Grundsätzlich wird ein elektronisches Fahrtenbuch aber vom Fiskus a

Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, erklärt, dass ein Fahrtenbuch grundsätzlich die Zuordnung von Fahrten zur betrieblichen und beruflichen Sphäre darstellen und ermöglichen soll und laufend geführt werden und die berufliche Veranlassung plausibel erscheinen lassen muss, sowie gegebenenfalls eine stichprobenartige Nachprüfung ermöglichen muss.
Einzelheiten

Essen – Bekanntlich können Bewirtungsaufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich als Betriebsausgaben anerkannt werden. Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist darauf hin, dass die E-Rechnung im deutschen Geschäftsverkehr seit dem 1. Januar 2025 schrittweise eingeführt wird. Das Bundesministerium für Finanzen hat sich nun dazu geäußert, wie sich die neue

Essen – Die Bundesregierung gibt einen Überblick über derzeit geplante bzw. bereits beschlossene Entlastungen für Bürger, Unternehmen, Landwirte, Gastronomie und das Ehrenamt. Nachfolgend geht Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, auf die bereits beschlossenen und auf die geplanten, aber sehr wahrscheinlich noch umzusetzenden Maßnahmen ein.
Aktueller Stand:
– 04.09.2025: d

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