Meisterschaft f“SEO Hero“ wurde ausgerufen. Dieser Marketing-Wettbewerb wird von WiX.com ausgerichtet. SEO HERO steht dabei sinngem Anders als bei bisherigen SEO-Wettbewerben wurde kein neues „Phantasiewort“ erfunden, sondern dem „normalen Leben“ entsprechend eine Kombination gebr Wesentlich ist, dass die Wettkampf-Teilnehmer einen st Der sogenannte „Meta Tag Robots“ teilnehmender Webseiten muss demzufolge zur Sicherung der Indizierbarkeit auf […]
Die Mediengruppe Klambt, die Nordmann Unternehmensgruppe sowie Partner Kristof
Nordmann, der bereits seit Firmengründung im operativen Geschäft involviert ist, investieren einen sechsstelligen Betrag in vinoa.de, Deutschlands größte Metasuchmaschine für Weine.
Mit über 60.000 Produkten aus mehr als 70 Onlineshops bietet vinoa.de bereits 6 Monate
nach Gründung einen umfassenden Vergleichsservice für den deutschen Markt. Über 100.000 Nutzer haben die
Mitarbeiterschulung in Saarbrücken der Atlanticlux Lebensversicherung S.A. mit Niederlassungsleiter Hendrik Lehmann zum Thema:"Erwartungen erfüllen – Wie beeinflussbar ist das Gegenüber".
Eine Auswertung der Suchmaschinen-Platzierungen der deutschen Versicherer von ranking-check.info zeigte ein deutliches Erstarken der Vergleichsplattformen. So konnte check24.de den ohnehin hohen Abstand auf die Konkurrenz aus der Versicherungsbranche – Allianz, HUK-Coburg, DEVK, R+V und Gothaer – noch weiter ausbauen. Über die letzten Quartale hatten die Vergleichsplattformen Verivox und Check24 die größten Zugewinne, während die Versicherer R+V, Gothaer und ERGO signifikant
„Wenn sie wüßten, wo das liegt, was sie suchen, so suchten sie ja nicht.“ Johann Wolfgang von Goethe
Schon Johann Wolfgang von Goethe konstatierte, dass eine Suche für den Wissenden nicht von Nöten sei. Dieses Kredo stellt ebenfalls einen elementaren Bestandteil bezüglich des Themas Enterprise Content Management (ECM) dar. Denn nicht allein das systematische Archivieren sowie die Verwaltung von Dokumenten sind von Relevanz, sondern auch die einfache Suche sowie das sch
Der EuGH hatte am 13. Mai 2014 geurteilt, dass man ein Recht darauf hat, sich aus den Suchergebnissen von Suchmaschinen streichen zu lassen. Jetzt haben die Konzerne reagiert. Doch ist die Umsetzung auch (datenschutz)rechtlich in Ordnung?