Sind Sie gerüstet? 10 Tipps für die richtige Altersvorsorge

Es kann schneller passieren, als wir denken. Und es kann jeden treffen. Ein Unfall, eine plötzliche Krankheit oder schwindende Kräfte im Alter – und plötzlich liegt das eigene Schicksal in den Händen anderer. Dann regeln Fremde die Geld-, Gesundheits- und Wohnungsangelegenheiten. Eine befremdliche Vorstellung, findet auch Margit Winkler vom Institut GenerationenBeratung. Sie ist Expertin für die persönliche Vorsorge und weiß, welche Maßnahmen getroffen w

Vermögen, Vermächtnis, Verlust

Vermögen, Vermächtnis, Verlust

Da kann der Vermögensaufbau zu Lebzeiten noch so erfolgreich gewesen sein. "Hat der Erblasser eine steuerrechtlich geschickte Gestaltung seines letzten Willens versäumt, wird er sein Geld an das Finanzamt verschenken", erklären Ludger Bornewasser und Bernhard Klinger, Autoren des Ratgebers "Erbschaftssteuer sparen" aus der Reihe Beck kompakt (Verlag C.H.BECK). In ihrem Leitfaden zeigen die Autoren wie man steueroptimal schenken und vererben kann. Ohne gro&szlig

Auch mit einer Kopie kann ein Erbrecht bewiesen werden.

Auch mit einer Kopie kann ein Erbrecht bewiesen werden.

Grundsätzlich ist ein bestehendes Erbrecht durch Vorlage eines Testamentes im Original nachzuweisen. Wie aber ist zu entscheiden, wenn das Original unauffindbar ist, aber eine Fotokopie noch vorgelegt werden kannAndreas Keßler, Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht aus Bad Vilbel bei Frankfurt am Main, weißt hier auf ein aktuelles Urteil hin (OLG Naumburg vom 29.3.2012, Az. 2 Wx 60/11)