Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Urheberrecht gilt auch für Allgemeine Geschäftsbedingungen!
Kopieren von AGB ist rechtlich riskant
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1. Branchengipfel Social Media und Recht der Akademie des Deutschen Buchhandels
Mit Urteil vom 22. Januar 2014 hat sich der I. Zivilsenat des BGH mit der Zulässigkeit eines Domainnamens beschäftigt, der sich in an einem bekannten Domainnamen orientierte und sich von diesem nur durch einen bewusst eingebauten Rechtschreibfehler unterschied.
Aus den geltenden Lizenzbedingungen für die Nutzung eines Fotos im Internet kann sich nach Auffassung des Landgerichts Köln ergeben, dass der geforderte Urhebervermerk bereits in der Bilddatei selbst enthalten sein muss.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Rahmen eines Vorabentscheidungs-ersuchens (Urteil v. 13.02.14 in der Rechtssache C-466/12) entschieden, dass ein Webseitenbetreiber, der von seiner Internetseite auf fremde, urheberrechtlich geschützte Werke auf einer anderen Webseite verlinkt, keine Urheberrechtsverletzung begeht, sofern die auf der anderen Webseite dargestellten Werke dort jedermann frei zugänglich sind.
Nachdem am 09.10.2013 das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft getreten ist und hierdurch unter anderem durch die Deckelung der Streitwerte in den meisten Filesharing-Fällen die zu ersetzenden Anwaltskosten deutlich gesenkt wurden, haben sich offenbar einige Anwaltskanzleien neue Betätigungsfelder erschlossen. Anfang Dezember 2013 versandte die Regensburger Kanzlei Urman + Collegen (U+C) im Auftrag der "The Archive AG" Abmahnungen an die Nutzer des Vid
Gut ein Jahr nach der sogenannten Morpheus-Entscheidung des BGH, mit der sich dieser mit der Haftung eines Anschlussinhabers für seine minderjährigen Kinder beschäftigte, urteilten die Karlsruher Richter nunmehr bezüglich der Haftung für volljährige Kinder.
BGH ändert seine Rechtsprechung und gewährt Urheberrechtsschutz jetzt auch für Alltagskunst – mehr Schutz für Grafiker und Designer
Wie Unternehmen Bilder von Fotografen, Grafikern und Bilddatenbanken ohne Abmahn-Risiko nutzen: Webinar von Walter Visuelle PR mit Fachanwalt Niklas Plutte.
Neues Gesetz gegen unseriöse Geschäfte