Das Wettbewerbsrecht – ein allgemeiner Überblick

Das Wettbewerbsrecht – ein allgemeiner Überblick

Dadurch sollen gleiche und faire Voraussetzungen für alle Mitbewerber am Markt gewährleistet werden. Neben dem hierfür wohl bedeutsamsten Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) mit seiner Generalklausel in § 3 Abs. 1 finden sich beispielsweise auch im Markengesetz Vorschriften zum Wettbewerbsrecht.

Um einer rechtmäßigen Abmahnung zu entgehen hilft es bereits oftmals, sich vor dem Schalten einer Zeitungsannonce oder vor dem Bedrucken von Flyern mit dem Thema des

Leitfaden für „Rechtssichere Internetseiten“

Leitfaden für  „Rechtssichere Internetseiten“

Mitte Juni 2013 wurde Die 3. Ausgabe des vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Leitfadens "Rechtssichere Internetseiten" veröffentlicht (Stand Mai 2013). Der Leitfaden umfasst 28 Seiten und kann bei allen IHK"s bestellt werden. Er kann auch kostenfrei als PDF-Datei im Internet abgerufen werden. Hinter dem Leitfaden steht das Projekt "eBusiness-Lotse Saar", das auch Herausgeber ist. Geschrieben wurde der Leitfaden von Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M., Fac

„Internet-Videorecorder“

„Internet-Videorecorder“

Der Bundesgerichtshof hat in den Urteilen vom 11.04.2013 bestätigt, dass das Angebot, frei empfangbare Fernsehprogramme mittels eines Internet-Videorecorders aufnehmen zu können, das alleinige Recht des Senders auf Weitersendung verletzt. Bei Zuwiderhandlung macht sich der Anbieter nicht nur möglicherweise schadensersatzpflichtig, er macht sich gegebenenfalls auch strafbar und muss dabei mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren rechnen. Darüber hinau

Aushöhlung des Patentschutzes zu befürchten / Deutschland droht Alleingang im gewerblichen Rechtsschutz

Düsseldorf, 25. April 2013 – Der in der vergangenen Woche im Bundestag behandelte interfraktionelle Antrag, die Patentierung von Computerprogrammen zu begrenzen, hätte nach Ansicht der Düsseldorfer Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Cohausz & Florack weitreichende negative Konsequenzen für den Schutz geistigen Eigentums. Betroffen wären alle Erfindungen in der modernen Elektronik, bei denen Software meist eine Rolle in der Steuerung von Verfahren spielt. Auch Erfindung

1 4 5 6 7 8 11