Fristbeginn der Kündigungsschutzklage bei Urlaub oder Umzug

Wann beginnt die Dreiwochenfrist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage, wenn der Arbeitnehmer im Urlaub oder umgezogen ist? Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Problem:

Wer eine Kündigung erhält hat grundsätzlich drei Wochen Zeit nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage zu erheben. Danach ist in der Regel gegen die Kündigung nichts mehr zu unternehmen, insbesondere die Chance auf eine Abfindung ist mei

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