Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung

Mit Urteil vom 08. April 2014 entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg über die Gültigkeit der Richtlinie 2006/24/EG. Diese – für die Staaten der EU verbindliche – Richtlinie war die Grundlage für nationale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung.

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