Abgrenzung von Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit bei Pflegekräften
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
OLG Frankfurt am Main verurteilt Darlehensgeberin zur Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren an einen Unternehmer.
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsecht, im Interview mit Fachanwalt für Arbeitsecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.
Auf die Revision des Verlages für elektronische Medien Melle und seinem veröffentlichten Online-Branchenverzeichnis EBVZ.DE hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Urteil „Lebens-Kost“ das Urteil des Landgerichts Bonn (Az. 8 S 46/14) aufgehoben und dem Online-Verlag EBVZ.DE Recht gegeben.
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, im Interview mit Volker Dineiger, ebenfalls Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Wie die Verbraucherschutzorganisationen hinweisen, verweigern eine ganze Reihe von Versicherungsgesellschaften Ihren Kunden die Rückabwicklung von bereits bestehenden oder gekündigten Lebens- und Rentenversicherungen.
Diese Versicherungskunden haben aber nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) ein entsprechendes Anrecht auf Rückabwicklung. Die Verbraucherschützer monieren dabei das Vorgehen der Gesellschaften, die sich oft fragwürdiger juristischer Methoden bedi
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Mai 2016 – 5 AZR 135/16 -.
Die große Koalition und Ihre Vorsitzenden Merkel und Gabriel sind nicht demokratisch legitimiert, denn ein gesetzlicher Trick selektiert den Zugang zum Bundestagsmandat.
Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilt die Prospektverantwortlichen und den Treuhänder der MLR Beteiligungsgesellschaft und der MLR 2 Beteiligungsgesellschaft.
Frankfurt, 31.3.2016. Wie heute bekannt wurde, hat das Landgericht Köln am 22. März 2016 die einstweilige Verfügung gegen Mytaxi vom 17. Dezember 2015 bestätigt. Das Gericht schließt sich der Auffassung des OLG an: Die Rabattaktion diene der Marktverdrängung von Mitbewerbern und sei wettbewerbswidrig. Praktische Auswirkungen hat die Entscheidung nicht: Aufgrund eines bundesweit gültigen Urteils, das die Genossenschaft der Taxizentralen Taxi Deutschland eG am 1