Berlin, 17.02.2016 Zum 18.04.2016 werden drei europäische Richtlinien in das nationale Vergaberecht umgesetzt. Damit ändern sich nicht nur die Strukturen, sondern auch die Inhalte des Vergaberechts ganz wesentlich.
Berlin, 20.01.2016. Die Europäische Union hat mit ihrem Paket zur Aktualisierung des europäischen Vergaberechts ein komplett überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen vorgelegt. Anfang 2015 wurden die Eckpunkte für die Umsetzung in deutsches Recht beschlossen. Das Inkrafttreten der Änderungen erfolgt am 18. April 2016 – und betrifft auch die Einkaufsprozesse in Wohnungsunternehmen. Aus diesem Grund führt die BBA – Akademie de
25. November 2015, Berlin: Das Vergaberecht wird derzeit umfassend modernisiert: Die neuen EU-Vergaberichtlinien müssen bis zum 18. April 2016 umgesetzt werden. Auf die öffentlichen Auftraggeber, aber auch auf die interessierten Unternehmen kommen dabei zahlreiche Änderungen zu. Hervorzuheben ist dabei neben der erstmaligen gesetzlichen Regelung der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit die verpflichtende Einführung der elektronischen Vergabe. Wie öffentliche
Grundlage des Seminars zum neuen Vergaberecht ist der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 30.04.2015 vorgelegte „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien 2014 – Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergModG)“.
Dieser Gesetzentwurf basiert auf den neuen EU-Richtlinien. Diese sind u.a. mit der Zielsetzung in Kraft getreten, Vergabeverfahren effizienter und flexibler zu gestalten sowie kleinen und mittelgroßen Unter
Beschaffung freiberuflicher Leistungen, insbesondere von Architekten- und Ingenieurleistungen nach der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)
Es stellt sich die Kernfrage, inwiefern die Novellierung des Vergaberechts dazu führt, dass in Zukunft häufiger als bislang der wirtschaftlichste und nicht der billigste Anbieter zum Zuge kommt.
Auftraggeber von Bauleistungen und Bieter erhalten im VOB/A Seminar des Haus der Technik am 16. März 2015 und 8. Juni 2015 praxisgerechtes Grundwissen über Basisparagraphen zur Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen
Vergaberecht, Mittelstandspolitik und Tourismus sind die Themen des BDWi-Interviews mit Marcus Held MdB. Rahmen für das Interview war ein Gespräch mit Verbandsvertretern.