Reform des Vergaberechts: BBA informiert Wohnungsunternehmen

Berlin, 20.01.2016. Die Europäische Union hat mit ihrem Paket zur Aktualisierung des europäischen Vergaberechts ein komplett überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen vorgelegt. Anfang 2015 wurden die Eckpunkte für die Umsetzung in deutsches Recht beschlossen. Das Inkrafttreten der Änderungen erfolgt am 18. April 2016 – und betrifft auch die Einkaufsprozesse in Wohnungsunternehmen. Aus diesem Grund führt die BBA – Akademie de

Vergaberecht 2016 – Rechtssicherheit bei der Vergabe- und Ausschreibungspraxis

25. November 2015, Berlin: Das Vergaberecht wird derzeit umfassend modernisiert: Die neuen EU-Vergaberichtlinien müssen bis zum 18. April 2016 umgesetzt werden. Auf die öffentlichen Auftraggeber, aber auch auf die interessierten Unternehmen kommen dabei zahlreiche Änderungen zu. Hervorzuheben ist dabei neben der erstmaligen gesetzlichen Regelung der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit die verpflichtende Einführung der elektronischen Vergabe. Wie öffentliche

Seminar zum neuen Vergaberecht am 5. November 2015 in Schriesheim

Grundlage des Seminars zum neuen Vergaberecht ist der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 30.04.2015 vorgelegte „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien 2014 – Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergModG)“.

Dieser Gesetzentwurf basiert auf den neuen EU-Richtlinien. Diese sind u.a. mit der Zielsetzung in Kraft getreten, Vergabeverfahren effizienter und flexibler zu gestalten sowie kleinen und mittelgroßen Unter

VOB/A Seminar

Auftraggeber von Bauleistungen und Bieter erhalten im VOB/A Seminar des Haus der Technik am 16. März 2015 und 8. Juni 2015 praxisgerechtes Grundwissen über Basisparagraphen zur Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen