Vorsicht vor Umdeckung des bAV-Vertrags / Garantiezins-Senkung zehrt an der Betriebsrente (FOTO)

Vorsicht vor Umdeckung des bAV-Vertrags / Garantiezins-Senkung zehrt an der Betriebsrente (FOTO)

Die Konjunktur brummt, Fachkräfte sind gesucht und Unternehmen
locken mit höheren Gehältern. Aber ein Verhandlungspunkt beim
Arbeitsplatzwechsel, dessen Auswirkung über das aktive Arbeitsleben
hinausreicht, sollte gut bedacht werden: die Betriebsrente. Die DGbAV
Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung warnt im
Hinblick auf die erneut anstehende Senkung des Garantiezinses (auf
1,25 % ab 2015) vor der Umdeckung bestehender bAV-Verträge. Zwar

Niedrige Zinsen erfordern flexibleres Steuerrecht und weder Finanztransaktionssteuer noch andere kostentreibenden Gesetze aus Brüssel oder Berlin

"In Zeiten niedriger Zinsen muss mehr für eine
auskömmliche Betriebsrente zurückgelegt werden können. Der § 3 Nr. 63
Einkommensteuergesetz mit den derzeit zulässigen 2.856 Euro pro Jahr
stößt endgültig an seine Grenzen und verfehlt seine ursprünglichen
Ziele. Seine Flexibilisierung ist oberstes Gebot" forderte Heribert
Karch, Vorsitzender der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche
Altersversorgung e.V. im Rahmen einer Podiu

INTER Versicherungsgruppe: Wechsel in Vorstand und Aufsichtsrat (FOTO)

INTER Versicherungsgruppe: Wechsel in Vorstand und Aufsichtsrat (FOTO)

– Peter Thomas und Thomas List gehen in Ruhestand
– Michael Schillinger und Roberto Svenda rücken in den Vorstand auf

Der Vorstandsvorsitzende der INTER Krankenversicherung aG, der
INTER Lebensversicherung AG und der INTER Allgemeine Versicherung AG,
Peter Thomas, und der stellvertretende Vorsitzende der INTER
Krankenversicherung aG und der INTER Lebensversicherung AG, Thomas
List, gehen zum 30. Juni 2014 in Ruhestand. Die Aufsichtsräte der
INTER Krankenversicherung aG, der I

Herbert Rische im Potsdamer Nikolaisaal verabschiedet

Dr. Herbert Rische, langjähriger Präsident der
Deutschen Rentenversicherung Bund, wurde heute im Potsdamer
Nikolaisaal mit einem Festakt in Gegenwart von rund 300 geladenen
Gästen verabschiedet.

Herbert Neumann, Vorsitzender der Vertreterversammlung der
Deutschen Rentenversicherung Bund, würdigte das Lebenswerk Risches
und bedankte sich für dessen Arbeit für die Deutsche
Rentenversicherung, "die durch Sachverstand, diplomatisches Geschick
sowie polit

R+V24: Mehr Durchblick im Straßenverkehr / Vorsicht Gegenverkehr in Einbahnstraßen: Radler dürfen oft in beide Richtungen fahren

Zügig an der rechts abgehenden Einbahnstraße
vorbeigefahren – und den unerwartet daraus auftauchenden Radfahrer
übersehen: Rund ein Viertel der Deutschen rechnet laut einer
repräsentativen Umfrage des Kfz-Direktversicherers R+V24 nicht mit
Gegenverkehr aus Einbahnstraßen. "Diese sind aber oft für Radfahrer
freigegeben", so Andreas Tepe von R+V24. "Autofahrer sollten auf die
entsprechende Beschilderung achten und mit Radlern aus der –falschen-

Kleiner zu Finanzierung der Mütterrente und weiteren rentenpolitischen Entwicklungen

"Es wird Aufgabe der Zukunft bleiben, für eine
adäquate Steuerfinanzierung der Kindererziehungszeiten zu sorgen",
sagte Dr. Hartmann Kleiner, Vorsitzender des Vorstandes der Deutschen
Rentenversicherung Bund, heute anlässlich der in Potsdam tagenden
Vertreterversammlung. Nur eine Finanzierung aus Steuermitteln erfasse
die gesamte Gesellschaft und sei verfassungsrechtlich legitim. Er
betonte in diesem Zusammenhang, dass sich die Selbstverwaltung damit
nicht gegen die

Reimann zu aktuellen Entwicklungen in der Rentenversicherung

Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung
Bund, Dr. Axel Reimann, ging in seinem Bericht an die heute in
Potsdam tagende Bundesvertreterversammlung vor allem auf die
geplanten Neuregelungen im RV-Leistungsverbesserungsgesetz und ihre
Umsetzung im Bereich der Rentenversicherung ein.

Reimann hob in seinem Bericht hervor, dass mit dem Gesetz erstmals
nach drei Jahrzehnten nun primär auf Leistungsverbesserungen gesetzt
werde. Bisher habe bei den Reformen die Konsolidierung de

Lebensversicherungen: LVRG provoziert Finanzierungslücke von 40 Prozent im Vertrieb

Der Gesetzgeber setzt deutsche Versicherungen beim
Geschäft mit Lebensversicherungen finanziell erheblich unter Druck.
Bereits ab Januar 2015 entsteht bei den Vertriebs- und
Abschlusskosten eine Finanzierungslücke von bis zu 40 Prozent. Der
Grund: Mit den von Bundesrat geforderten Anpassungen am
Lebensversicherungs-Reformgesetz (LVRG) sinkt der zulässige
Höchstsatz, um diese Ausgaben aus Beitragszahlungen von Versicherten
zu decken. Damit stehen vor allem kleinere Anbie