Kampf gegen unberechtigten Bezug von Kindergeld
wird ebenfalls verstärkt
Der Finanzausschuss des Bundestags hat am heutigen Mittwoch das
Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und die zuständigen
Berichterstatter Thomas de Maizière und Johannes Steiniger:
„Mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und
Sozialleistungsmissbrauch werden die Prüfungs- und
Ermittlungstätigkeiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) weiter
verbessert. So können Arbeitnehmer künftig noch stärker gegen
illegale Lohnpraktiken im Bereich des Menschenhandels und der
Arbeitsausbeutung geschützt werden. Dies ist vor dem Hintergrund
wichtig, dass die Missbrauchsformen in den letzten Jahren immer
komplexer geworden sind und einen überwiegend grenzüberschreitenden
Charakter angenommen haben. Die FKS kann in Zukunft bereits bei der
Anbahnung sowie Täuschung und nicht erst beim Vollzug von illegaler
Beschäftigung, z. B. direkt an den sogenannten Tagelöhnerbörsen,
tätig werden. Dies schützt die Arbeitnehmer und sichert einen fairen
Wettbewerb. Die geplante Erweiterung der Befugnisse der FKS geht mit
einer erheblichen personellen Stärkung einher.
Das Gesetz schafft auch eine bessere Grundlage zur Bekämpfung
einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Kindergeld. Hier geht es
um Fälle, in denen durch Vorlage gefälschter Dokumente und
Scheinarbeitsverträge unberechtigt Kindergeld gezahlt wird. Diese
Zahlungen kamen dabei nicht den Kindern zugute, sondern meist
kriminellen Banden.
Mit dem Gesetz wird eine eigene Prüfungskompetenz der
Familienkassen für die Frage der Freizügigkeitsberechtigung
eingeführt und Zahlungseinstellung bereits bei Betrugsverdacht
ermöglicht. Auch besteht fortan für neu zugezogene Unionsbürger in
den ersten drei Monaten nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn sie
Einkünfte nachweisen. Diese Maßnahmen setzen ein klares Stoppschild
gegen Sozialleistungsmissbrauch und verhindern Anreize, nur wegen des
Kindergeldes nach Deutschland zu kommen.
Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes muss es nun von den Behörden
und Verantwortlichen vor Ort zügig umgesetzt werden.“
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