TK fordert verbindliche Qualitätsvorgaben für die Krankenhausplanung

Das Bundeskabinett hat heute das
Krankenhausstrukturgesetz beschlossen – die Techniker Krankenkasse
(TK) fordert zu dem Anlass verbindliche Qualitätsvorgaben für die
Krankenhausplanung. „Wir brauchen objektive und einheitlich gültige
Kriterien für die Entscheidung, ob wir ein Krankenhaus oder eine
Fachabteilung in Zukunft noch benötigen“, sagte der
TK-Vorstandsvorsitzende Dr. Jens Baas. Leider könnten die
Bundesländer Qualitätskriterien auch nach der neuen Reform bei ihrer
Krankenhausplanung ignorieren, indem sie auf ihre „gewachsenen
Strukturen“ verweisen und damit Verbesserungen im Keim ersticken.
Bedauerlicherweise hätten die Länder weitergehende Reformen
verhindert.

Der geplante Strukturfonds sei ein wichtiger und richtiger Weg,
mit dem Strukturveränderungen angestoßen und beschleunigt werden
sollen. Er dürfe allerdings nicht als Mittel zur Beseitigung des
sogenannten Investitionsstaus der Krankenhäuser missverstanden
werden. Dr. Baas: „Seit Jahren stellen die Länder nur rund fünf
Prozent der Krankenhaus-Betriebskosten für Investitionen zur
Verfügung. Eigentlich müsste es etwa doppelt so viel sein.“ Die Folge
sei ein Investitionsstau von 30 bis 50 Milliarden Euro. Dr. Baas:
„Leider konnten sich Bund und Länder auch bei diesem heißen Thema auf
keine Lösung einigen – das Kernproblem der Krankenhausversorgung in
Deutschland bleibt also auch bei dieser Reform ungelöst.“

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