Das Landgericht Berlin verurteilte Sammler Torsten
Bröhan zur Zahlung von 5,5 Mio. Euro zuzüglich Zinsen seit 2014 an
den Unternehmens- und Kunstberater Stephan Balzer. Aktenzeichen: 28 O
14/14; das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Jahrelang wehrte sich der Berliner Sammler Torsten Bröhan, Sohn
von Museums-Stifter Karl Bröhan (1921-2000), erbittert gegen die
Provisionsforderung seines ehemaligen Beraters Stephan Balzer, der in
Berlin die Werbe- und Kommunikationsagentur Red Onion betreibt. Wie
das Landgericht in seinem Urteil nun feststellte, vermittelte Balzer
zwischen 2010 und 2011 den 55 Mio. Euro schweren Verkauf von Bröhans
Designklassiker-Sammlung an die chinesische Stadt Hangzhou. Bröhan
bestritt die erfolgreiche Tätigkeit Balzers und behauptete, dass der
Kauf auf seine eigenen Kontakte und Bemühungen zurückzuführen sei.
2014 verklagte Balzer Bröhan im Rahmen einer Stufenklage auf Zahlung
der vertraglich vereinbarten Provision in Höhe von 10% des
Kaufpreises.
Das Landgericht Berlin stellt in seinem Schlussurteil vom 3.4.2019
fest, dass die von Balzer hergestellten Kontakte für den
Kaufvertragsabschluss ursächlich waren und Bröhan zur Zahlung der
vereinbarten Provision zuzüglich der angefallenen Zinsen in Höhe von
über 1 Mio. Euro verpflichtet sei. Bei der Gerichtsverhandlung am
3.4.2019 kündigte Bröhans Anwalt an, dass sein Mandant in Berufung
gehen wolle.
Bröhans rund 7.000 Objekte umfassende Sammlung wird im China
Design Museum of Bauhaus Collection der Chinese Academy of Art von
Hangzhou gezeigt.
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Stephan Balzer,
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